Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die entgeltliche Bereitstellung der webbasierten Handwerkersoftware durch Elektrotechnik Benjamin Gerlach. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Elektrotechnik Benjamin Gerlach, Inhaber Benjamin Gerlach, Eichendorffstraße 26, 63791 Karlstein am Main, E-Mail: info@elektrotechnik-gerlach.de (nachfolgend „Anbieter“).
Diese AGB gelten für Verträge über die zeitweise Nutzung der webbasierten Handwerkersoftware einschließlich der vereinbarten Zusatzleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss und Testzugang
Darstellungen auf der Website sind kein verbindliches Vertragsangebot. Der Kunde kann über das Kontaktformular einen Testzugang oder ein Angebot anfragen. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die einvernehmliche Freischaltung eines kostenpflichtigen Pakets zustande.
Ein als kostenlos bezeichneter 14-Tage-Testzugang endet automatisch. Er wird nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt und erfordert keine Zahlungsdaten. Der Anbieter kann Testzugänge aus sachlichem Grund ablehnen oder bei missbräuchlicher Nutzung sperren.
3. Leistungsumfang und Pakete
Der Anbieter stellt die Software über eine Internetverbindung zur Nutzung im Browser bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung und dem individuellen Angebot.
Pakete, Zusatzmodule und Benutzerplätze können im vereinbarten Umfang erweitert oder reduziert werden. Funktionen, die nicht zum gebuchten Paket gehören, dürfen ausgeblendet oder technisch gesperrt sein.
Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, Fehler beseitigen und Bedienabläufe ändern, soweit die vereinbarte Hauptleistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.
4. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe und stabile Verfügbarkeit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem individuellen Service-Level vereinbart wurde. Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sowie Ereignisse höherer Gewalt können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.
Für Basis und Premium gilt ein Reaktionsziel von 24 Stunden, für Pro von vier Stunden, jeweils innerhalb der veröffentlichten Supportzeiten. Gemeint ist die erste qualifizierte Rückmeldung; eine bestimmte Lösungszeit wird damit nicht zugesagt. Individuell vereinbarte Supportbedingungen gehen vor.
5. Benutzerkonten und Zugangsberechtigungen
Der Kunde benennt mindestens einen betrieblichen Administrator. Dieser verwaltet die freigeschalteten Benutzerkonten, Rollen und Berechtigungen im eigenen Betrieb. Konten sind personengebunden und dürfen nicht gemeinsam von mehreren Personen verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Zugangsdaten sind geheim zu halten und durch geeignete Passwörter zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch. Handlungen über ein Benutzerkonto werden dem Kunden zugerechnet, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderliche Internetverbindung, geeignete Endgeräte und aktuelle Browser bereit. Er prüft Eingaben, Berechnungen, Dokumente und Arbeitsergebnisse vor deren betrieblicher, steuerlicher, technischer oder rechtlicher Verwendung.
Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten, keine Schutzrechte Dritter verletzen, keine Schadsoftware einbringen und keine Sicherheitsmechanismen umgehen. Er ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten sowie erforderliche Informations-, Einwilligungs- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
Der Kunde soll die vorgesehenen Export- und Sicherungsfunktionen in angemessenen Abständen nutzen, insbesondere vor größeren Datenänderungen oder dem Vertragsende.
7. KI-gestützte Funktionen
KI-Funktionen unterstützen bei der Strukturierung, Formulierung und Vorbereitung von Inhalten. Die erzeugten Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und ersetzen keine fachliche, technische, kaufmännische, steuerliche oder rechtliche Prüfung.
Der Kunde bleibt für Mengen, Preise, Materialauswahl, technische Aussagen, Dokumentinhalte und deren Freigabe verantwortlich. Personenbezogene oder vertrauliche Daten dürfen nur im Rahmen der vereinbarten Datenschutz- und Auftragsverarbeitungsbedingungen an KI-Funktionen übermittelt werden.
8. Kataloge, DATANORM und Inhalte Dritter
Der Kunde darf Katalog-, DATANORM- und sonstige Drittdaten nur importieren, wenn er hierzu berechtigt ist. Rechte, Preise, Artikelinformationen und Aktualität der importierten Daten liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Datenlieferanten und des Kunden.
Schnittstellen und Dienste Dritter können eigenen Bedingungen unterliegen. Soweit der Anbieter ihre dauerhafte Verfügbarkeit nicht selbst kontrolliert, schuldet er nicht deren unterbrechungsfreien Betrieb.
9. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
Es gelten die im Angebot oder bei Vertragsschluss ausgewiesenen Nettoentgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung darf der Anbieter den Zugang vorübergehend einschränken, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist. Der Zugriff auf notwendige Exportmöglichkeiten soll dabei soweit zumutbar erhalten bleiben.
Preisänderungen für laufende Verträge werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden angekündigt. Ist die Änderung nicht lediglich auf eine Änderung gesetzlicher Abgaben zurückzuführen, kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
10. Laufzeit, Paketwechsel und Kündigung
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, läuft der kostenpflichtige Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein Downgrade oder die Reduzierung von Benutzerplätzen wirkt zum nächstmöglichen Abrechnungszeitraum. Der Kunde prüft vorher, ob dadurch Funktionen, Bearbeitungsrechte oder Zugriffe entfallen.
11. Nutzungsrechte
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte, Weitervermietung, Vervielfältigung, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist nur zulässig, soweit zwingendes Recht dies erlaubt.
Der Kunde behält die Rechte an seinen eigenen Daten und Inhalten. Er räumt dem Anbieter die zur vertragsgemäßen Speicherung, Verarbeitung, Sicherung und Ausgabe technisch erforderlichen Rechte für die Vertragsdauer ein.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor der produktiven Nutzung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Beide Parteien behandeln vertrauliche betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
13. Mängelrechte
Der Kunde meldet reproduzierbare Störungen mit einer möglichst genauen Beschreibung. Der Anbieter wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Beseitigung kann durch Nachbesserung, Update oder eine zumutbare Zwischenlösung erfolgen.
Ansprüche bestehen nicht, soweit eine Störung auf nicht unterstützte Systeme, unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen, fehlerhafte Drittdaten oder einen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Dienst zurückzuführen ist.
14. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
15. Vertragsende, Export und Löschung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten und Dokumente vor Vertragsende über die vorhandenen Exportfunktionen zu sichern. Nach Vertragsende werden Kundendaten nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, der Datenschutzerklärung und einer geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung gesperrt oder gelöscht.
Eine darüber hinausgehende Datenmigration oder individuelle Aufbereitung ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurde.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
Änderungen und Nebenabreden sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 5. August 2026
